Vorlesungsblog zu der im Wintersemester 06/07 an der Universität Wien angebotenen Vorlesung "Die UNO im 21. Jahrhundert". Vortragender: Thomas Stelzer

Montag, November 13, 2006

Einheit 4 - 13.11.2006

Einheit 4 - 13.11.2006

Organisatorisches:

Nächste Vorlesung in der VIC von 15:00-18:00 (Nachholung der ersten Vorlesung)

UNODC/UNIDO werden als Thema behandelt.

Auch die anderen beiden Behörden (CTBTO & Atomenergiebehörde -> 11.12. Block in der UNO) bechäftigen sich mit menschlicher Sicherheit (freedom from fear & freedom from bombs)

2 der 4 Fragen bei der Prüfung beziehen sich auf die Aufgaben der Organisationen in Wien!

Andere 2 Fragen -> Rest der VO-Inhaltes

Früher anwesend sein nächste Woche ist von Vorteil (ca. 14:30)

Raum der VO: UNIDO-Board-Room (4. Stock Hauptgebäude)

Inhaltliches:

New York Sicherheitsrat -> Entwicklung: Wahl ist abgeschlossen, Panama im SR, wichtige Entwicklung im SR letzte Woche: Israelische Angriffe in Gaza hat den SR aktiviert – Verhandlungen über den Vorfall, Resolutionsentwurf wurde eingebracht vom SR (eingebracht von Qatar -> Interesse an der eigenen Region), Text fand keine Mehrheit, Überarbeitung des Textes – Abstimmung darüber

Operative Teil des Textes: Wie viel kann man den Mitgliedern zumuten? (zuerst „Israel’s agression“ dann „Israel’s military operation“ -> Frage der Formulierung ist wichtig)

Zuerst gibt es informelle Gespräche (Delegationen der 15 + Sekretariat = ca. 60 Personen), in denen werden teilweise über einzelne Worte/Formulierungen gestritten. Ergebnisse werden von Botschaftern an die Presse weitergeleitet

Die öffentliche Sitzung wird erst nach Formulierung des Textes eröffnet, wenn man glaubt eine Mehrheit finden zu können. Besonders interessierte Delegationen werden eingeladen (z.B. Libanon oder Iran).

Resolution über Israel/Gaza (behandelte Israels Aktionen sowie Raketenangriffe der Palästinenser -> Verurteilung von beiden Aktionen) hatte eigentlich eine Mehrheit (9 Stimmen) -> 10 stimmten für die Resolution, USA setze jedoch das Vetorecht ein!

Resolution hätte diplomatisches Quartett der Nahostproblematik (UNO-Generalsekretär, 2 Staaten, EU sowie RUS) veranlasst Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu setzen.

Nach Abstimmung werden Erklärungen abgegeben.

Möglichkeit weiter zu machen: GV kann sich zu einer Notstandssondersitzung treffen (Resolution „Uniting for Peace“ 1950/5. Generalversammlung -> alle Resolutionen im Internet!, im Moment gibt es 61. GV)

Resolution besagt wenn eines der 5P das Veto einlegt und der SR nicht weiterkommt kann die GV die Rolle des SR annehmen und kollektive Zwangsmaßnahmen verhängen!
Bisher gab es 10 Notstandsgeneralsversammlungen gegeben, die letzte 1997: „Illegal Israel Action …“ -> 9 Stimmen und kein Veto sind für solche GV notwendig!

GV hat viel beschränktere Möglichkeiten als der SR!

10 Stimmen für die Resolution (Israel/Gaza) wird trotz allem eine politische Wirkung haben, auch wenn Veto durch die USA.

Grundsätze und Ziele der Vereinten Nationen:

Siehe Charta (auch im Internet) der UN, Artikel 1 und 2.

Präambel nimmt einiges davon bereits vorweg (ad hoc entstanden in San Francisco, nicht immer in Übereinstimmung mit den Artikeln)

111 Artikel insgesamt in der Charta, muss flexibel genug für Veränderungen sein.

Akzeptierte Grundlage für das Völkerrecht!

„Weltverfassung“ ist etwas weit hergeholt.

Satzung der UN steht über allem Recht!

Ziele der UN sind nicht genau definiert, müssen interpretiert werden. Sanktionen bei Verstößen, Kompetenzabgrenzungen zwischen den Institutionen sind nicht vorgeschrieben.

Innenpolitiken der Staaten sind ebenso betroffen, Satzungen gehen teilweise sehr weit!

Von 19 Kapiteln sind die ersten 2 und die Präambel am wichtigsten -> werden als Grundlage der UN bezeichnet!
Man muss die Satzung mit einer 60jährigen Anwendungspraxis lesen und verstehen.

Artikel stehen in einer starken Beziehung zueinander, Themenfelder werden in verschiedenen Kapiteln angesprochen.

Beginn der Charta: „We the peoples of the UN...” -> im Zentrum der UN stehen die Völker, nicht die Staaten!

Grundrechte der Menschen sind in der Präambel vorhanden.

Gleichheitsgrundsatz in Artikel 2 festgeschrieben.

Gewaltverbot der UN!

Ziele der Vereinten Nationen

Artikel 1.1 -> Friedenssicherung:

Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit: dafür wurden die UN gegründet, nach dem 2. WK!
Alle Ziele der UN dienen diesem einen Ziel (Weltfrieden u. internationale Sicherheit)

Dieses Begriffspaar war schon im Völkerbund bestimmend.

Nachhaltige Sicherung von Frieden.

„Peace“ ist in der Charta nicht definiert, kommt aber 52mal vor, 32mal in Zusammenhang mit „Weltfrieden“ oder „internationalen Frieden“.

Kollektive Sicherheit, Unterdrückung von Angriffshandlungen stehen im Vordergrund (muss im Zusammenhang mt Artikel 6 und 7 gelesen werden)

Allein der SR stellt einen Friedensbruch oder eine Angriffshandlung fest!

Es gibt keine Definition von Angriffshandlungen!

Entscheidung ist immer politisch und muss akzeptiert werden, SR hält sich hier nicht an Vorgaben der GV sondern entscheidet autonom!

Artikel 1.2 -> Pflege freundschaftlicher Beziehungen:

Souveräne Gleichstellung der Völker, Selbstbestimmungsrecht -> 2 Dimensionen: äußere Dimension: Recht auf einen eigenen Staat, innen: Recht auf „good governance“ (bereits definiert). Paradoxon der UNO: P5 können sich gegen alles wehren und es ablehnen.

UNO = subtiler Mechanismus, der sich mit jedem globalen Thema beschäftigen (kann).

Jede Resolution reflektiert den Status-Quo zu diesem Thema, Nachteil und Kritik an der UNO: Thema kann extrem verwässert werden, durch extrem viele verschiedene Positionen!

Jeder Fortschritt in der UNO ist langsam, aber Besonderheit der UNO: eine Konsensresolution kann theoretisch von einem noch so kleinen Land erreicht werden, z.B. nahm Österreich starken Einfluss im Seerecht.

Große Sprünge können in der UNO jedoch nicht vollzogen werden.

Artikel 1.3 -> Internationale Zusammenarbeit: legitimiert die UN sich mit allen Fragen zu befassen die über rein innerstaatliche Angelegenheiten hinausgehen!

Achtung der Menschenrechte, Kooperationsgebot in Artikel 1.3!
-> UN als Plattform/Forum für internationalen Dialog

Gipfel 2005: 167 Staats- und Regierungschefs, Beschränkung der Redezeit von 5 Minuten (nicht durchsetzbar).


Generaldebatte der GV (1mal pro Jahr) -> keine Redezeitbeschränkung für die Staaten

ADVOCACY & TECHNICAL CAPACITY BUILDING (Frage kommt an einem der 4 Prüfungstermine!) -> Säulen der UNO (Bewusstmachung [wozu braucht man die UNO? Wie löst man Konflikte friedlich? Möglichkeit zur Beteiligung? -> all dies ist Advocacy])

Artikel 1.4 -> Verwirklichung gemeinsamer Ziele [ ? ]

„Weltregierung“

15.11.2006 -> Neuer Generalsekretär kommt in NY an, übernimmt ab 1. Jänner 2007

Koffi Annan: 10 Jahre UNO (Generalsekretär ist zusammen mit Sekretariats genannt, alle anderen sind weisungsgebunden)

Sekretariat hilft dem Sekretär seine Ziele umzusetzen, ist eingeteilt in 7 Hauptsektionen


Aufgaben des GS sind sowohl politisch & administrativ

CEB (Chief Executive Board – besteht aus 3 Gruppen) -> Heads der 27 Teilorganisationen treffen sich, GS steht dieser Versammlung vor.

Unterstützt wird das CEB von 2 Commitees

Initiativrecht des GS: Kann SR über relevante Themen informieren (sagt man was der SR hören will oder was er hören sollte? Bsp.: Irakkrieg, GS nahm Stellung zu Menschenrechte im Irakkrieg).