Vorlesungsblog zu der im Wintersemester 06/07 an der Universität Wien angebotenen Vorlesung "Die UNO im 21. Jahrhundert". Vortragender: Thomas Stelzer

Montag, Jänner 15, 2007

Einheit 10 - 15.01.2007

Inhaltliches


10.12.06
: Human Rights Day: jede Konvention muss sich innerhalb der Menschenrechte bewegen

Neuer UN-Generalsekretär: Todesstrafen-Antwort (sei Angelegenheit jedes einzelnen Staates, gegensätzlich zu Kofi Annan, UN eigentlich strikt gegen die Todesstrafe!)

Thema der heutigen VO: Menschenrechte (besonders in Österreich angesiedelt, da viele Experten bzgl. Menschenrechte)

UNICEF: kümmert sich um die Rechte von Kindern, Arbeit der UN spielt sich auch besonders in den Ländern ab („Field work“) – Kinder in bewaffneten Konflikten ist eines der bestimmenden Themen unserer Zeit

Gastvortrag:

Thema:

Menschenrechtssystem der UN (wo verankert, welche Standards, wie werden sie umgesetzt)

Frage der Todesstrafe in Beziehung mit der Hinrichtung von Saddam Hussein

Neuer UN-GS: Verständnis für Hinrichtung Husseins à widerspricht eigentlich den Grundsätzen der UN

Gesetz in der UN = Charta (sagt jedoch nicht viel über Menschenrechte aus, nicht im Detail)

Menschenrechtsdeklaration (am 10.12.1948 verabschiedet, deswegen HUMAN RIGHTS DAY)

ü AAllgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kurz und prägnant:

Art. 3: „Jeder hat das Recht auf Leben“

Bindendes Recht für alle Staaten, jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten vorhanden.

Staaten müssen Menschenrechtskonventionen selbst ratifizieren

Genfer Konventionen à Rechtspflicht in kriegerischen Auseinandersetzungen

Europäische Menschenrechtskonvention

Grundrechte-Charta der EU (Teil des Verfassungsvertrages)

In der UNO: 1948 allg. Erklärung der Menschenrechte, nicht von den Staaten ratifiziert, also nicht bindend – wird aber heute als verpflichtend angesehen

2 internationale Menschenrechtspakte, einer davon über bürgerliche und politische Rechte – ab 1948 ausgearbeitet, in den 1970er in Kraft getreten: sind international bindend

Hintergrund: Ost-West-Konflikt

Im Pakt ist RECHT AUF LEBEN integriert, ABER nur so weit es gesetzlich vorgesehen ist in den einzelnen Ländern

Auch die europäische Menschenrechtskonvention hat kein Verbot der Todesstrafe vorgesehen!

In .at letzte Hinrichtung: 1950, abgeschafft 1968

Reihe von europäischen Staaten hat die Todesstrafe erst in den letzten 20 Jahren abgeschafft!

Zusatzprotokolle der EU: um Mitglied des Europarats zu werden muss man die Todesstrafe abgeschafft haben! (13. Zusatzprotokoll 2002: Absolutes Verbot der Todesstrafe)

Also relativ junge Entwicklung!

Weiterentwicklungen in Bezug auf die Todesstrafe:

UNO-Ebene:

Höchste Anzahl von Hinrichtungen: China – USA – Iran

In Russland keine Hinrichtungen mehr, da Mitglied des Europarats!

Einschränkungen à auch wenn Todesstrafe in einem Staat (zB USA) grundsätzlich zugelassen, ist sie unzulässig:

- bei Minderjährigen

- Geistig Verwirrte

- Schwangere Frauen

Weltweit gibt es mehr Staaten, die die Todesstrafe de jure nicht durchführen/ablehnen, knapp 100 sehen sie gesetzlich nicht vor!

Befürworter u.a.: Saudi-Arabien, Ägypten, asiatisch-islamische Staaten („Streit der Werte“ mit westlichen Staaten)

Vor 10 Jahren haben die EU-Außenminister beschlossen, als Ziel die Todesstrafe weltweit abzuschaffen!

Während EU-Vorsitz Österreichs hat Österreich insgesamt 70mal bei Todesstrafen interveniert!

Nach Hussein-Strafe will auch die UN erreichen innerhalb der UN eine Abschaffung zu erreichen!
Erfolgsaussichten: So lange USA im Wege steht: keine Aussicht auf Erfolg.

Polnische Regierung war tendenziell in Richtung Todesstrafe unterwegs, ist jedoch innerhalb der EU auf Grund der Rechtslage unmöglich.

UN-Generalversammlung: Mehrheitsrechte bei Todesstrafe („ist abzulehnen“): Gruppe von Staaten haben Änderungsantrag eingebracht: Stimmenmehrheit zusammengebracht, im Text stand schlussendlich, dass die Todesstrafe durchaus zulässig ist! à hätten eigentlich keine Mehrheit gehabt den Text gegen die Todesstrafe zu stürzen aber doch eine Mehrheit den Text für die Todesstrafe mit Argumentation auf nationalstaatliche Souveränität usw. durchzubringen!

In der Todesstrafe gibt es keinen weltweiten Konsens, in den letzten Jahren aber doch Indizien dafür, dass die UNO gegen die Todesstrafe ist. Indizien: internationale Strafgerichtshöfe haben als Maximalstrafe LEBENSLANG (z.B. Tribunale bzgl. Jugoslawien & Ruanda)

Diskussion um die Todesstrafe gekennzeichnet durch besondere Haltungen einzelner Staaten.

Mechanismen für Einhaltung von Konventionen:

- NGO’s haben extrem wichtige Rolle

- Beobachter („field officers“)

Österreich: Expertengremien zur Einhaltung der Verträge; sehr detaillierter Bericht zur Einhaltung der Verträge werden von den Ministerien verfasst (z.B. Bericht über die Diskriminierung von Frauen)

Legitimation der Prüfer: von allen Staaten gewählte Experten.

„Schattenbericht“: NGOs schreiben diesen = kritische Hinterfragung des Regierungsberichtes.

Individualbeschwerden: Einzelperson geht vor Gremium und beschwert sich über eine Rechteverletzung (zunehmend sehen dies Verträge vor).

Auf europäischer Ebene effektiver: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof (Straßburg)

Außervertraglicher Menschenrechtsschutz:

UNO-Menschenrechtskommission (abgelöst vor einem Jahr durch UNO-Menschenrechtsrat! à 47 Mitglieder): Reihe von Mechanismen helfen bei der Durchsetzung von Menschenrechten (z.B. UNO-Sonderberichterstatter – AUT: Manfred Novak: Sonderberichterstatter für Folter:

à Gefängnisbesuche in China [Untersuchung auf Folter] oder Guantanamo; Besuch in Russland wurde verschoben, weil Russen keinen uneingeschränkten Zugang zu Gefängnissen garantieren wollte)

Berichte ergehen an vor allem an den UNO-Menschenrechtsrat (teilweise auch an die UN-Generalversammlung)

Problem bei Folterthema: man darf niemanden ausliefern, der in seinem Land Folter oder Todesstrafe befürchten muss à „diplomatic assurances“: Garantie, dass dem Betreffenden nichts geschieht.

Arbeitsgruppe für „Verschwundene“: jeder einzelne Fall wird bearbeitet bis er gelöst wird.

Weiterer Bereich für Menschenrechtsarbeit: Operationalisierung der Menschenrechtsarbeit (passiert eigentlich hauptsächlich im Feld).

Ratifizierung von Verträgen bedeutet nicht gleich Umsetzung derselben!

USA sind nicht Mitglied im Menschenrechtsrat, da ihnen die Reform nicht weit genug ging!

Problem im Moment im Menschenrechtsrat: Institution-Building läuft im Moment noch, regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtspolitik aller Länder soll erreicht werden.